Finanziell
Der EAD möchte ELSA in Deutschland nicht nur ideell, sondern auch finanziell unterstützen
Dies tun wir, indem wir
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30% unserer Mitgliedsbeiträge in den Fakultätsgruppenfonds von ELSA-Deutschland e.V. einstellen
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Projekte der Fakulätsgruppen unterstützen (mehr)
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Stipendien an ELSAner vergeben (mehr)
Gemäß unserer Satzung verfolgen wir dabei folgende Zwecke:
Die Vereinigung dient der Förderung und Entwicklung der gegenseitigen Verständigung, der Zusammenarbeit und der Durchführung von Begegnungen zwischen ehemaligen Mitgliedern von ELSA sowie Juristen unterschiedlicher Länder und Rechtsordnungen, vor allem in Europa, durch die gemeinsame Arbeit auf den Gebieten der Rechtswissenschaften, der Rechtsausbildung sowie der Rechtsberufe. Weiterhin soll durch die Beschäftigung mit fremden Rechtsordnungen und internationalem Recht, durch persönliche Begegnungen und durch das Sammeln eigener Erfahrungen das Verständnis für fremde Rechtsordnungen und internationale Beziehungen gefördert und hierdurch ein Beitrag zur Völkerverständigung geleistet werden.
Diese satzungsgemäßen Zwecke sind Grundlage unserer Entscheidung über Förderanfragen. Konkretisiert wurden die Anforderungen an eine Förderung in den Förderrichtlinien. Aktivitäten oder Projekte, die weder internationalen noch akademischen Charakter haben, werden daher in aller Regel nicht gefördert. Berichte über geförderte Projekte findet Ihr hier.