Projektförderung
Der EAD möchte ELSA in Deutschland nicht nur ideell, sondern auch finanziell unterstützen
Der EAD fördert Projekte von Fakultätsgruppen, insbesondere Seminare, die erfahrungsgemäß oft schwer zu finanzieren sind. Die Höhe der maximalen Förderung hängt von unserer Finanzlage ab, üblicherweise fördern wir Seminare mit bis zu 500 Euro.
Wenn eine Förderung beantragt wird, bitten wir um einen Antrag mit einer Darstellung des geplanten Projekts (Name der durchführenden Fakultätsgruppe(n), Art, Termin, Titel, Zielgruppe, Ablaufplan, Finanzplanung inkl. Art und Höhe der geplanten Einnahmen und Ausgaben, anderweitige Förderung, ungedeckter finanzieller Bedarf). Aus der Beschreibung muss ersichtlich sein, dass die Veranstaltung die satzungsmäßigen Ziele des EAD verfolgt, d.h. sie sollte idealerweise sowohl der Bildung als auch der Völkerverständigung dienen. Veranstaltungen mit ausschließlich oder vorwiegend geselligem Zweck können nicht gefördert werden. Nationale Treffen von ELSA-Deutschland e.V. (Generalversammlungen, Referententreffen etc.) werden nur in Ausnahmesituationen gefördert. Bitte sprecht uns diesbezüglich einfach an.
Förderkriterien sind insbesondere:
- Internationalität der Veranstaltung
- Akademischer Anspruch der Veranstaltung
- Wirtschaftliche Verwendung der Mittel
Um uns eine sachgerechte Entscheidungsfindung zu ermöglichen, sollte der Antrag idealerweise mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf gestellt werden (nichtsdestotrotz ist eine Antragstellung auch nach Durchführung der Veranstaltung möglich). Ferner bitten wir um Benennung eines Ansprechpartners (mit Kontaktdaten) für etwaige Rückfragen. Der Vorstand des EAD behält sich vor, von ELSA-Deutschland e.V. eine Stellungnahme zu dem Antrag einzuholen.
Die Zusage einer Förderung erfolgt immer unter der Bedingung der Durchführung des geförderten Projektes und der möglichst zeitnahen Übersendung eines Berichts und des Finanzabschlusses nach dessen Abschluss, sowie der Notwendigkeit der Förderung auch nach der Durchführung der Veranstaltung. Erst nach Eingang des Berichts erfolgt die Überweisung des Förderungsbetrages.
Der Bericht nach der Durchführung des Projekts soll enthalten:
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Das Programm der Veranstaltung, so wie sie durchgeführt wurde
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Anzahl der Teilnehmer je Herkunftsland bzw. Fakultätsgruppe
Der Finanzabschluss muss eine Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen enthalten. Eine Förderung erfolgt nur insoweit, als auch nach Durchführung tatsächlich Förderungsbedarf besteht (d.h. nur insoweit das Projekt einen Verlust gemacht hat).
Im Begleitschreiben zu dem Bericht muss auf die Höhe der zugesagten Förderung Bezug genommen und die Bankverbindung angegeben werden.
Weitere Informationen findet Ihr in den Förderrichtlinien. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung entweder direkt an den Vorstand für Finanzen unter treasurer(at)elsaalumni.de oder den gesamten Vorstand an vorstand(at)lists.elsaalumni.de.